Die Bürgermeisterin setzt die Gemeindevertreter/innen über die Satzung der Stadt Wyk auf Föhr über den Bebauungsplan Nr. 51 für das Gebiet nördlich des Kortdeelsweges, östlich des Fehrstieges bis zu einer Tiefe von ca. 290 m und südlich des Nieblumstieges (Landesstraße 24) in Kenntnis.