Beschluss: aus Beratungsfolge genommen

Der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung war erforderlich, weil im Rahmen des Dorfentwicklungsprogrammes das Reetdach sowohl beim Haupthaus als auch beim Haus Olesen teilweise erneuert werden sollte und die Kosten in einem im Verhältnis zum ursprünglichen Haushalt erheblichen Umfang stehen. Die für diese Erneuerung erforderlichen Mittel können im Nachtrag nicht vom Zweckverband aufgebracht werden. Der 1. Nachtrag wird deshalb zurückgezogen.