Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

·           Die Gemeindevertretung beschließt Teil der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Uthlande im Rahmen der ELER – Förderung (2014 – 2023) zu werden und aktiv mitzuarbeiten.

·           Zur Umsetzung der Integrierten Entwicklungsstrategie ist die Bereitstellung von öffentlichen Kofinanzierungsmitteln für die Jahre 2015 – 2023 erforderlich. Diese Mittel werden eingesetzt für das Betreiben der LAG AktivRegion Uthlande e.V., für Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und für das regionale Netzwerk auf Landesebene. Darüber hinaus werden Mittel zur Deckung von Nebenkosten (nicht förderfähigen Kosten, wie Tagungsverpflegung, Versicherung der Vorstandsmitglieder und Reisekosten der Vorstandsmitglieder) bereitgestellt.

An diesen Mittelbereitstellungen beteiligt sich die Gemeinde mit einem jährlichen Umlagebeitrag von 1,67 Euro je Einwohner.

·           Zur Sicherstellung der erforderlichen Kofinanzierungssumme für Maßnahmen in privater Trägerschaft (Vereine, Verbände, Stiftungen, Privatpersonen) beteiligt sich die Gemeinde mit einem jährlichen Umlagebeitrag von 0,32 Euro je Einwohner.

Die Zusage steht unter dem Vorbehalt des jeweiligen Haushaltsbeschlusses.

Sofern die Gemeinde Projekte in eigener Trägerschaft bzw. mit eigener Beteiligung durchführt, wird die Gemeinde die erforderliche Kofinanzierung bereitstellen.


Sachdarstellung mit Begründung:

In der EU-Förderperiode 2007 bis 2013 bildeten die nordfriesischen Inseln (Amrum, Föhr, Pellworm, Sylt) und die Halligen (v.a. Gröde, Hooge, Langeneß/Oland und Nordstrandischmoor) sowie die Hochseeinsel Helgoland die AktivRegion Uthlande. Die Uthlande möchte sich für die kommende Förderperiode der EU 2014 bis 2020 (Umsetzungszeitraum 2015 bis 2023) erneut als AktivRegion bewerben.

Die AktivRegionen in Schleswig-Holstein haben während der letzten Förderperiode sehr positive Erfahrungen mit dem LEADER-Konzept der EU gemacht. Infolgedessen soll in der ELER (=Entwicklung ländlicher Räume) – Förderperiode 2014 bis 2020 die „Integrierte Entwicklungsstrategie“ (IES) eine wesentliche Grundlage der Förderpolitik sein. Die Entwicklungsstrategien sind die gemeinsame Handlungsgrundlage für die regionalen Akteure. Die darin enthaltenen Ziele sind das zentrale Kriterium für die Auswahl von Projekten. Die Strategie für unsere AktivRegion wird derzeit von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) entworfen und aufgestellt. Es werden in Schleswig-Holstein 22 Bewerbungen zur Anerkennung als LAG AktivRegion erwartet.

Für die Umsetzung der LEADER-Strategien stehen in Schleswig-Holstein in der Förderperiode 2014 bis 2020 rund 63 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Verfügung, die um Landesmittel ergänzt werden.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür