Sitzung: 08.09.2014 Ältestenrat
Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, sprechen sich die Mitglieder des Ältestenrats einstimmig dafür aus, die Tagesordnungspunkte 4 bis 6 nicht öffentlich zu beraten.