Sachdarstellung mit Begründung:
Im Rahmen einer Überarbeitung der gemeindlichen Satzungen nach § 22 Baugesetzbuch sollen 2 Satzungen hinsichtlich des Geltungsbereiches erweitert werden.
Es handelt sich um die Satzungen der Gemeinde Nebel über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr mit den Geltungsbereichen:
a) nördlich der Mühle, zwischen der Landstraße 215 (Waasterstigh), dem Lungjaat, dem Waaswai und östlich des Uasterstigh´s
b) historischer Ortskern, südlich der St. Clemens-Kirche
Die Entwürfe der Änderungssatzungen sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Erweiterungsbereiche sind farblich gekennzeichnet.
- Beschlussempfehlung:
Zweckbestimmung und Zielsetzung der Änderungssatzung ergibt sich aus der Begründung vom 19.09.1989. Diese wird für den Änderungsbereich übernommen und gebilligt.
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Änderungssatzung für den Geltungsbereich:
a) nördlich der Mühle, zwischen der Landstraße 215 (Waasterstigh), dem Lungjaat, dem Waaswai und östlich des Uasterstigh´s
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter: 11
Davon anwesend: 10
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund der § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: GV Dethlefsen, GV Drews
- Beschlussempfehlung:
Zweckbestimmung und Zielsetzung der Änderungssatzung ergibt sich aus der Begründung vom 19.09.1989. Diese wird für den Änderungsbereich übernommen und gebilligt.
Die Gemeindevertretung beschließt die vorliegende Änderungssatzung für den Geltungsbereich:
b) historischer Ortskern, südlich der St. Clemens-Kirche
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter: 11
Davon anwesend: 10
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Bemerkung:
Aufgrund der § 22 GO waren folgende Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: GV Bendixen, GV Bruns, GV Dethlefsen