Beschluss:
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte
Jahresabschluss zum 31.12.2012 der Gemeinde Oevenum wird von der Bürgermeisterin
vorgelegt und wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss
wird auf 2.814.538,50 EUR (Vj. 2.565.650,48
EUR) Bilanzsumme festgesetzt.
Der ausgewiesene
Jahresfehlbetrag per 31.12.2012 beläuft sich auf 78.659,13 EUR (Vj. 73.675,24 EUR).
Der Jahresfehlbetrag wird
aus der Ergebnisrücklage bis zum vollständigen Verbrauch ausgeglichen. Ein
nicht abgedeckte Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und wird
frühestens nach fünf Jahres zu Lasten der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
Der Bestand an liquiden Mitteln
der Gemeinde gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 113.864,94 EUR vermindert
sich um 134.215,95 EUR auf -20.351,01
EUR.
Der Jahresabschluss wird wie vorgelegt
anerkannt und beschlossen.
Mit der o.a.
Buchung / Verrechnung sowie der Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2012 gem.
§ 14 Abs. 5 des KPG wird die Amtsdirektorin des Amtes Föhr-Amrum beauftragt.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v. 265.368,52 EUR werden genehmigt. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind
im Wesentlichen auf das fehlende Vorhandensein von sog. Deckungskreisen
zurückzuführen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
der Gemeinde Oevenum hat den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Oevenum mit
seinen Bestandteilen gemäß § 44 GemHVO-Doppik
ausweislich des Prüfungsprotokolls am 08.09.2014 beraten und wie folgt
zum Abschluss in Anlehnung an § 95 n GO festgestellt:
1. Der Haushaltsplan wurde im Wesentlichen
eingehalten. Die Abweichungen liegen in vertretbarem Rahmen.
2. Die einzelnen Rechnungsbeträge wurden -
soweit geprüft - sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und
belegt.
3. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen
und Auszahlungen sowie der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde - soweit
geprüft – nach den geltenden Vorschriften verfahren.
4. Das Vermögen und die Schulden wurde richtig
nachgewiesen.
5. Der Anhang zum Jahresabschluss ist
vollständig und richtig.
6. Die über- / außerplanmäßigen Ausgaben i.H.v.
insgesamt 265.368,52 EUR (Vj.
226.254,68 EUR) soll von der Gemeindevertretung genehmigt werden.
7. Sonstige Feststellungen / Empfehlungen:
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür