Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Dunsum wird mit folgender Änderung beschlossen:

§ 12

Veröffentlichungen

(1)    Satzungen der Gemeinde werden durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, die sich         in Groß-Dunsum bei der Bushaltestelle und

                   in Klein-Dunsum gegenüber von Haus 33 (M.Jensen)

befinden, bekannt gemacht.

 

(2) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1, hinzuweisen.

(3) Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.


Bürgermeister Hemsen berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren hatten Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen. Auf Basis der vom Innenministerium veröffentlichten Musterhauptsatzung wurde die neue Hauptsatzung für die Gemeinde Dunsum gefertigt und ist zu beschließen.

 

Nach § 8 Absatz 2 der Hauptsatzung erhalten Mitglieder der Gemeindeversammlung nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindeversammlung und der Ausschüsse, denen sie als Mitglieder angehören, ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 €. Dieser Betrag entspricht der derzeitigen Entschädigung, kann jedoch von der Gemeindeversammlung auch neu festgesetzt werden.

 

Im Zuge des Erlasses der neuen Hauptsatzung kann eine Neuerung hinsichtlich der Bekanntmachungstafeln in Dunsum beschlossen werden:

Veröffentlichungen werden künftig durch die Bereitstellung auf der Internetseite www.amtfa.de bekanntgemacht werden. Hierauf muss dann nur an einer Bekanntmachungstafel hingewiesen werden. In der Gemeinde Dunsum gibt es derzeit zwei Bekanntmachungstafeln. Es besteht daher die Möglichkeit eine der beiden Bekanntmachungstafeln abzubauen.

 

In der sich anschließenden Diskussion wird klar gemacht, dass auch weiterhin 2 Aushangkästen bestehen bleiben sollen. Weiterhin sollen die Bekanntmachungen über die Aushangkästen erfolgen, nicht über die Internetseite des Amtes Föhr-Amrum, da nicht alle Einwohnerinnen und Einwohner über einen Internetzugang verfügen. Hier könnten allenfalls ergänzend die Bekanntmachungen veröffentlicht werden. Das Sitzungsgeld solle weiterhin bei 20 € bleiben.


Abstimmungsergebnis:           ja – 25 (einstimmig)