Beschluss: geändert beschlossen

Es gibt keine Einwände gegen Form und Inhalt der Niederschrift der letzten Sitzung. Es wird lediglich auf einen Schreibfehler unter Punkt 5 hingewiesen. Dort muss es statt „ Ausseiden“ „Ausscheiden“ heißen. Die Niederschrift gilt somit als genehmigt.