Beschluss:
Zu a)
Behandlung der eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen
1. Die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Eingaben und Stellungnahmen werden gemäß der Anlage zur Vorlage berücksichtigt, teilweise berücksichtigt oder auch nicht berücksichtigt.
2. Die Amtsdirektorin wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Zu b) Entwurfs und Auslegungsbeschluss
- Der
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Utersum
für das Gebiet des landwirtschaftlichen Hofes Strunwoi 14 und die
umliegenden Flächen nördlich und westlich davon in einer Größe von ca. 110
m x 120 m sowie die Begründung werden gemäß vorliegendem
Abwägungsvorschlag geändert.
- Der
(geänderte) Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 der
Gemeinde Utersum für das Gebiet des landwirtschaftlichen Hofes Strunwoi 14
und die umliegenden Flächen nördlich und westlich davon in einer Größe von
ca. 110 m x 120 m und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen
gebilligt.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Utersum für das Gebiet des landwirtschaftlichen Hofes Strunwoi 14 und die umliegenden Flächen nördlich und westlich davon in einer Größe von ca. 110 m x 120 m und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB i.v.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
- Es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können; hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung wird auf 2 Wochen verkürzt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche
Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter :9.;
davon
anwesend: 8.; Ja-Stimmen: 8.; Nein-Stimmen: .0.;
Stimmenthaltungen:
..0.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO war
folgender Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen;
Sönke Sörensen
Er war weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Meer vom Bauamt
des Amtes Föhr-Amrum erläutert den Sachverhalt ausführlich.
Die Gemeinde Utersum hatte am 19.11.2013 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9 mit Begründung beschlossen und zur Auslegung bestimmt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 4.12.2013 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und
Bedenken
Im Rahmen der Auslegung vom 20.12.2013 bis zum 24.01.2014 und der Trägerbeteiligung wurden Anregungen und Hinweise vorgebracht. Die Prüfung dieser Stellungnahmen hat ergeben, dass Änderungen am Planentwurf erforderlich sind, um die Belange von Trägern öffentlicher Belange, insbesondere des Kreises Nordfriesland, sachgerecht zu berücksichtigen. Der Abwägungsvorschlag ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.
zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Durch die Berücksichtigung der Stellungnahmen wurden Änderungen und Ergänzungen in Bezug auf den Planentwurf erforderlich, der geänderte Planentwurf ist als Anlage zur Vorlage beigefügt.
Die Änderungen und Ergänzungen sind in den Anlagen rot hervorgehoben. Darüber hinaus ist der geänderte Entwurf auch ohne farbliche Hervorhebung der Änderungen beigefügt, um die Lesbarkeit in dieser Fassung zu erleichtern.
Die Änderungen des Entwurfes erfordern gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung. Im Rahmen der Auslegung sollen nur Stellungnahmen zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegung auf zwei Wochen verkürzt werden.