Sitzung: 06.11.2014 Gemeindevertretung
Bgm
Dell-Missier erläutert die Notwendigkeit zur Gründung eines Zweckverbandes
„Sicherheit und Soziales auf Amrum“. Aufgrund einer Gerichtsentscheidung wurde
der § 5 der Amtsordnung dahingehend geändert, dass nur 5 Aufgaben auf das Amt
Föhr-Amrum übertragen werden dürfen. Zur Vermeidung von Rechtsfolgen hat der
Amtsausschuss beschlossen, alle übertragenen Aufgaben auf die Gemeinden zurück
zu übertragen. Anschließend werden bestimmte Aufgaben wieder auf das Amt
übertragen.
Die
gemeindlichen Aufgaben der Feuerwehr und die Gewährung von freiwilligen
Finanzierungshilfen (Kindergarten, Sozialstation, Jugendzentrum usw.) müssen
wegen der Begrenzung des § 5 AO neu organisiert werden. Damit diese Aufgaben
weiter für den Bereich der Insel betreut werden können, ist die Gründung eines
Zweckverbandes notwendig. Die Verwaltung erläutert die Zusammenhänge und
Grundlagen zur Gründung des Zweckverbandes. Erforderlich ist der Abschluss
eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Gemeinden.
Die
GV Norddorf auf Amrum beschließt einstimmig, den öffentlich-rechtlichen Vertrag
über die Gründung eines Zweckverbandes „Sicherheit und Soziales auf Amrum“ zu
schließen.