Bgm Dell-Missier erläutert die Notwendigkeit zur Gründung eines Zweckverbandes „Sicherheit und Soziales auf Amrum“. Aufgrund einer Gerichtsentscheidung wurde der § 5 der Amtsordnung dahingehend geändert, dass nur 5 Aufgaben auf das Amt Föhr-Amrum übertragen werden dürfen. Zur Vermeidung von Rechtsfolgen hat der Amtsausschuss beschlossen, alle übertragenen Aufgaben auf die Gemeinden zurück zu übertragen. Anschließend werden bestimmte Aufgaben wieder auf das Amt übertragen.

 

Die gemeindlichen Aufgaben der Feuerwehr und die Gewährung von freiwilligen Finanzierungshilfen (Kindergarten, Sozialstation, Jugendzentrum usw.) müssen wegen der Begrenzung des § 5 AO neu organisiert werden. Damit diese Aufgaben weiter für den Bereich der Insel betreut werden können, ist die Gründung eines Zweckverbandes notwendig. Die Verwaltung erläutert die Zusammenhänge und Grundlagen zur Gründung des Zweckverbandes. Erforderlich ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Gemeinden.

 

Die Gemeinde Nebel beschließt einstimmig, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung eines Zweckverbandes „Sicherheit und Soziales auf Amrum“ zu schließen.