Sitzung: 06.11.2014 Gemeindevertretung
Bgm Dell-Missier erläutert die Notwendigkeit zur Gründung eines
Zweckverbandes „Sicherheit und Soziales auf Amrum“. Aufgrund einer
Gerichtsentscheidung wurde der § 5 der Amtsordnung dahingehend geändert, dass
nur 5 Aufgaben auf das Amt Föhr-Amrum übertragen werden dürfen. Zur Vermeidung
von Rechtsfolgen hat der Amtsausschuss beschlossen, alle übertragenen Aufgaben
auf die Gemeinden zurück zu übertragen. Anschließend werden bestimmte Aufgaben
wieder auf das Amt übertragen.
Die gemeindlichen Aufgaben der Feuerwehr und die Gewährung von
freiwilligen Finanzierungshilfen (Kindergarten, Sozialstation, Jugendzentrum
usw.) müssen wegen der Begrenzung des § 5 AO neu organisiert werden. Damit
diese Aufgaben weiter für den Bereich der Insel betreut werden können, ist die
Gründung eines Zweckverbandes notwendig. Die Verwaltung erläutert die
Zusammenhänge und Grundlagen zur Gründung des Zweckverbandes. Erforderlich ist
der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Gemeinden.
Die GV Wittdün auf Amrum beschließt einstimmig, den öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Gründung eines Zweckverbandes „Sicherheit und Soziales auf Amrum“ zu schließen.