Bgm. Jungclaus nimmt in der anschließenden Diskussion der Gemeindevertretungen Stellung zu der vorliegenden Planung. Er fasst noch einmal die Notwendigkeit, den Deich zu erneuern zusammen. und erklärt, dass die Gemeinde Wittdün auf Amrum der Variante 2 nicht zustimmen wird. Dieser Auffassung sind auch die Gemeinden Nebel und Norddorf auf Amrum. Bgm Dell-Missier stellt zusammenfassen noch einmal fest, das eine Öffnung des Deiches, verbunden mit einer Überflutung des Kooges, überhaupt nicht in Frage kommt. Die betroffenen Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt und es ist für den Landwirt unzumutbar auf diese Flächen zu verzichten.

 

Die Gemeinde Nebel beschließt einstimmig, die Küstenschutzmaßnahme im Bereich Steenodde/Wittdün auf Amrum mit der Variante 2 (Flügeldeich) abzulehnen und fordert das Land Schleswig-Holstein auf, die Baumaßnahme nach Variante 1 (Deicherneuerung) kurzfristig umzusetzen.

 

 


Herr Dr. Oelerich vom LKN Husum erläutert in einer Präsentation die Planungen des LKN zum Hochwasserschutz Wittdün auf Amrum/Steenodde. Erläutert werden die Entwicklungen der Wasserstände der Vergangenheit und die Ausgangsbasis eines anzunehmenden Jahrhunderthochwassers. Der bisherige Ablauf des Planfeststellungsverfahrens wird anschließend dargestellt. Grundlage ist der dauerhafte Hinweis auf den mangelhaften Überlaufdeich Wittdün auf Amrum/Steenodde in den Deichschauen der vergangenen Jahre. Dieses wurde zum Anlass genommen, eine Planung zu beginnen. In einer Informationsveranstaltung im Sommer wurde der Planungsstand mit zwei Varianten der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Die Varianten 1 und 2 werden von Dr. Oelerich eingehend erläutert. Die Variante 1 stellt den Neubau des Deiches zwischen Steenodde und Wittdün auf Amrum, mit einem Anschluss an den vorhandenen Weg nach Deichende, dar. Die Kosten liegen bei etwa 3,7 Mio. Euro.

 

Die Variante 2 besteht im Bereich aus einer Deicherhöhung des vorhandenen Deiches und einem Flügeldeich zum Schutze der Wohnhäuser. In Wittdün auf Amrum soll dann ein Flügeldeich im Bereich des Weges zum Hafen errichtet werden und einer Verwallung an der Landstraße, um eine Überflutung der Landstraße zu verhindern. Mit dieser Variante sind die bebauten Bereiche geschützt. Für den landwirtschaftlichen Betrieb in Süddorf und die Kläranlage der Versorgungsbetriebe muss ein Einzelschutz erfolgen. Die Gesamtkosten werden etwa 2,2 Mio. Euro betragen.

 

Der vorhandene Deich zwischen Steenodde und Wittdün auf Amrum würde entwidmet und in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen. Im Bereich des Vorfluters ist an die Öffnung des Deiches gedacht, mit der eine Überflutung des Niederungsgebietes verbunden ist. Herr Dr. Oelerich erläutert, dass das LKN für Deichbaumaßnahmen an der Westküste Ausgleichsflächen in Form von Salzwiesen und Wattflächen bereitstellen muss. Mit der Überflutung des Niederungsgebietes könnte ein Teil des Bedarfes an Ausgleichsflächen gesichert werden.

 

Für die Bauvariante 2 würde das Planfeststellungsverfahren weitergeführt werden und eine Umsetzung könnte zeitnah erfolgen. Die Umsetzung der Variante 1 wäre vor 2025 nicht möglich, weil andere Deichabschnitte an der Westküste Priorität haben. Wenn sich die Gemeinden für die Variante 1 aussprechen, würde das Planfeststellungsverfahren ruhen. Herr Dr. Oelerich erklärt ausdrücklich, dass das LKN keine Baumaßnahme gegen den Willen der Amrumer Gemeinden durchführen wird, wenn die Variante 2 abgelehnt wird.

 

Der vorhandene Wanderweg auf dem Deich würde vor der Übergabe an die Gemeinden in einen guten Zustand versetzt werden. Im Bereich der Deichöffnung wird eine Brücke erstellt.

 

Nach Abschluss des Vortrages unterbrechen die Bürgermeister um 19.45 Uhr die Sitzung, um den zahlreichen Zuhörern Gelegenheit zur Fragestellung zu geben.

 

Es werden umfangreich Fragen zu den Planungen gestellt. Aus der Zuhörerschaft werden die Gemeinden aufgefordert, die Variante 2 abzulehnen.

 

Um 20.15 Uhr wird die Sitzungsunterbrechung für die Fragestunde beendet.