Sitzung: 06.11.2014 Gemeindevertretung
Bgm.
Jungclaus nimmt in der anschließenden Diskussion der Gemeindevertretungen
Stellung zu der vorliegenden Planung. Er fasst noch einmal die Notwendigkeit,
den Deich zu erneuern zusammen. und erklärt, dass die Gemeinde Wittdün auf
Amrum der Variante 2 nicht zustimmen wird. Dieser Auffassung sind auch die
Gemeinden Nebel und Norddorf auf Amrum. Bgm Dell-Missier stellt zusammenfassen
noch einmal fest, das eine Öffnung des Deiches, verbunden mit einer Überflutung
des Kooges, überhaupt nicht in Frage kommt. Die betroffenen Flächen werden
derzeit landwirtschaftlich genutzt und es ist für den Landwirt unzumutbar auf
diese Flächen zu verzichten.
Die
Gemeinde Nebel beschließt einstimmig, die Küstenschutzmaßnahme im Bereich
Steenodde/Wittdün auf Amrum mit der Variante 2 (Flügeldeich) abzulehnen und
fordert das Land Schleswig-Holstein auf, die Baumaßnahme nach Variante 1
(Deicherneuerung) kurzfristig umzusetzen.
Herr
Dr. Oelerich vom LKN Husum erläutert in einer Präsentation die Planungen des
LKN zum Hochwasserschutz Wittdün auf Amrum/Steenodde. Erläutert werden die
Entwicklungen der Wasserstände der Vergangenheit und die Ausgangsbasis eines
anzunehmenden Jahrhunderthochwassers. Der bisherige Ablauf des
Planfeststellungsverfahrens wird anschließend dargestellt. Grundlage ist der
dauerhafte Hinweis auf den mangelhaften Überlaufdeich Wittdün auf
Amrum/Steenodde in den Deichschauen der vergangenen Jahre. Dieses wurde zum
Anlass genommen, eine Planung zu beginnen. In einer Informationsveranstaltung
im Sommer wurde der Planungsstand mit zwei Varianten der Öffentlichkeit
vorgestellt.
Die
Varianten 1 und 2 werden von Dr. Oelerich eingehend erläutert. Die Variante 1
stellt den Neubau des Deiches zwischen Steenodde und Wittdün auf Amrum, mit
einem Anschluss an den vorhandenen Weg nach Deichende, dar. Die Kosten liegen
bei etwa 3,7 Mio. Euro.
Die
Variante 2 besteht im Bereich aus einer Deicherhöhung des vorhandenen Deiches
und einem Flügeldeich zum Schutze der Wohnhäuser. In Wittdün auf Amrum soll
dann ein Flügeldeich im Bereich des Weges zum Hafen errichtet werden und einer
Verwallung an der Landstraße, um eine Überflutung der Landstraße zu verhindern.
Mit dieser Variante sind die bebauten Bereiche geschützt. Für den
landwirtschaftlichen Betrieb in Süddorf und die Kläranlage der
Versorgungsbetriebe muss ein Einzelschutz erfolgen. Die Gesamtkosten werden
etwa 2,2 Mio. Euro betragen.
Der
vorhandene Deich zwischen Steenodde und Wittdün auf Amrum würde entwidmet und
in die Zuständigkeit der Gemeinden fallen. Im Bereich des Vorfluters ist an die
Öffnung des Deiches gedacht, mit der eine Überflutung des Niederungsgebietes
verbunden ist. Herr Dr. Oelerich erläutert, dass das LKN für Deichbaumaßnahmen
an der Westküste Ausgleichsflächen in Form von Salzwiesen und Wattflächen
bereitstellen muss. Mit der Überflutung des Niederungsgebietes könnte ein Teil
des Bedarfes an Ausgleichsflächen gesichert werden.
Für
die Bauvariante 2 würde das Planfeststellungsverfahren weitergeführt werden und
eine Umsetzung könnte zeitnah erfolgen. Die Umsetzung der Variante 1 wäre vor
2025 nicht möglich, weil andere Deichabschnitte an der Westküste Priorität
haben. Wenn sich die Gemeinden für die Variante 1 aussprechen, würde das
Planfeststellungsverfahren ruhen. Herr Dr. Oelerich erklärt ausdrücklich, dass
das LKN keine Baumaßnahme gegen den Willen der Amrumer Gemeinden durchführen
wird, wenn die Variante 2 abgelehnt wird.
Der
vorhandene Wanderweg auf dem Deich würde vor der Übergabe an die Gemeinden in
einen guten Zustand versetzt werden. Im Bereich der Deichöffnung wird eine
Brücke erstellt.
Nach
Abschluss des Vortrages unterbrechen die Bürgermeister um 19.45 Uhr die
Sitzung, um den zahlreichen Zuhörern Gelegenheit zur Fragestellung zu geben.
Es
werden umfangreich Fragen zu den Planungen gestellt. Aus der Zuhörerschaft
werden die Gemeinden aufgefordert, die Variante 2 abzulehnen.
Um
20.15 Uhr wird die Sitzungsunterbrechung für die Fragestunde beendet.