Sitzung: 06.11.2014 Gemeindevertretung
Herr Dr. Oelerich vom LKN Husum erläutert in
einer Präsentation die Planungen des LKN zum Hochwasserschutz Wittdün auf
Amrum/Steenodde. Erläutert werden die Entwicklungen der Wasserstände der
Vergangenheit und die Ausgangsbasis eines anzunehmenden Jahrhunderthochwassers.
Der bisherige Ablauf des Planfeststellungsverfahrens wird anschließend
dargestellt. Grundlage ist der dauerhafte Hinweis auf den mangelhaften
Überlaufdeich Wittdün auf Amrum/Steenodde in den Deichschauen der vergangenen
Jahre. Dieses wurde zum Anlass genommen, eine Planung zu beginnen. In einer
Informationsveranstaltung im Sommer wurde der Planungsstand mit zwei Varianten
der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Varianten 1 und 2 werden von Dr.
Oelerich eingehend erläutert. Die Variante 1 stellt den Neubau des Deiches
zwischen Steenodde und Wittdün auf Amrum, mit einem Anschluss an den
vorhandenen Weg nach Deichende, dar. Die Kosten liegen bei etwa 3,7 Mio. Euro.
Die Variante 2 besteht im Bereich aus einer
Deicherhöhung des vorhandenen Deiches und einem Flügeldeich zum Schutze der
Wohnhäuser. In Wittdün auf Amrum soll dann ein Flügeldeich im Bereich des Weges
zum Hafen errichtet werden und einer Verwallung an der Landstraße, um eine
Überflutung der Landstraße zu verhindern. Mit dieser Variante sind die bebauten
Bereiche geschützt. Für den landwirtschaftlichen Betrieb in Süddorf und die
Kläranlage der Versorgungsbetriebe muss ein Einzelschutz erfolgen. Die
Gesamtkosten werden etwa 2,2 Mio. Euro betragen.
Der vorhandene Deich zwischen Steenodde und
Wittdün auf Amrum würde entwidmet und in die Zuständigkeit der Gemeinden
fallen. Im Bereich des Vorfluters ist an die Öffnung des Deiches gedacht, mit
der eine Überflutung des Niederungsgebietes verbunden ist. Herr Dr. Oelerich
erläutert, dass das LKN für Deichbaumaßnahmen an der Westküste
Ausgleichsflächen in Form von Salzwiesen und Wattflächen bereitstellen muss.
Mit der Überflutung des Niederungsgebietes könnte ein Teil des Bedarfes an
Ausgleichsflächen gesichert werden.
Für die Bauvariante 2 würde das
Planfeststellungsverfahren weitergeführt werden und eine Umsetzung könnte
zeitnah erfolgen. Die Umsetzung der Variante 1 wäre vor 2025 nicht möglich,
weil andere Deichabschnitte an der Westküste Priorität haben. Wenn sich die
Gemeinden für die Variante 1 aussprechen, würde das Planfeststellungsverfahren
ruhen. Herr Dr. Oelerich erklärt ausdrücklich, dass das LKN keine Baumaßnahme
gegen den Willen der Amrumer Gemeinden durchführen wird, wenn die Variante 2
abgelehnt wird.
Der vorhandene Wanderweg auf dem Deich würde
vor der Übergabe an die Gemeinden in einen guten Zustand versetzt werden. Im
Bereich der Deichöffnung wird eine Brücke erstellt.
Nach Abschluss des Vortrages unterbrechen
die Bürgermeister um 19.45 Uhr die Sitzung, um den zahlreichen Zuhörern
Gelegenheit zur Fragestellung zu geben.
Es werden umfangreich Fragen zu den
Planungen gestellt. Aus der Zuhörerschaft werden die Gemeinden aufgefordert,
die Variante 2 abzulehnen.
Um 20.15 Uhr wird die Sitzungsunterbrechung
für die Fragestunde beendet.
Bgm. Jungclaus nimmt in der anschließenden
Diskussion der Gemeindevertretungen Stellung zu der vorliegenden Planung. Er
fasst noch einmal die Notwendigkeit, den Deich zu erneuern zusammen. und
erklärt, dass die Gemeinde Wittdün auf Amrum der Variante 2 nicht zustimmen
wird. Dieser Auffassung sind auch die Gemeinden Nebel und Norddorf auf Amrum.
Bgm Dell-Missier stellt zusammenfassen noch einmal fest, das eine Öffnung des
Deiches, verbunden mit einer Überflutung des Kooges, überhaupt nicht in Frage kommt.
Die betroffenen Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt und es ist
für den Landwirt unzumutbar auf diese Flächen zu verzichten.
Die GV Wittdün auf Amrum beschließt
einstimmig, die Küstenschutzmaßnahme im Bereich Steenodde/Wittdün auf Amrum mit
der Variante 2 (Flügeldeich) abzulehnen und fordert das Land Schleswig-Holstein
auf, die Baumaßnahme nach Variante 1 (Deicherneuerung) kurzfristig umzusetzen.