Sitzung: 03.06.2014 Schulausschuss
Herr Schenck berichtet, dass die Landesregierung und die Sozialhilfeträger sich hinsichtlich der
Finanzierung der Schulbegleitung auf ein Moratorium geeinigt haben. Demgemäß
werden Kreise und kreisfreie Städte als Sozialhilfeträger die Leistungen der Schulbegleitung
im Rahmen der Jugend- und Sozialhilfe bis zum 31.12.2015 im bisherigen Umfange
weiter gewähren. Sie erhalten dafür allerdings zusätzliche Mittel vom Land.
Dieser Zeitraum solle dafür genutzt werden, um eine dauerhaft tragfähige Lösung
für die persönliche Unterstützung behinderter Schülerinnen und Schüler ab 2016
zu finden.