Herr Schenck berichtet, dass die Landesregierung und die Sozialhilfeträger sich hinsichtlich der Finanzierung der Schulbegleitung auf ein Moratorium geeinigt haben. Demgemäß werden Kreise und kreisfreie Städte als Sozialhilfeträger die Leistungen der Schulbegleitung im Rahmen der Jugend- und Sozialhilfe bis zum 31.12.2015 im bisherigen Umfange weiter gewähren. Sie erhalten dafür allerdings zusätzliche Mittel vom Land. Dieser Zeitraum solle dafür genutzt werden, um eine dauerhaft tragfähige Lösung für die persönliche Unterstützung behinderter Schülerinnen und Schüler ab 2016 zu finden.