Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Midlum wird. beschlossen.


Bürgermeister Hinrichsen berichtet anhand der Vorlage:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Midlum hat sich bereits in der Sitzung am 25.02.2014 (TOP 11.3) für eine Anhebung der Steuersätze in der kommunalen Hundesteuersatzung ausgesprochen.

Bei derzeit 57 angemeldeten Hunden wird von der Gemeinde ein Steueraufkommen von jährlich knapp 2.000 € erzielt. Mit dem derzeitigen Steuersatz (35,00 € für den ersten Hund) liegt die Gemeinde im Vergleich zu den anderen amtsangehörigen Gemeinden im unteren Bereich und deutlich unter dem Mindeststeuersatz für Fehlbedarfsgemeinden (ab 2015 mindestens 120,00 € für den ersten Hund). Würde man den Steuersatz auf 50,00 € für den ersten Hund anheben, können Steuereinnahmen aus der Hundesteuer von jährlich rund 2.800 € erwartet werden.


Abstimmungsergebnis:           Ja: einstimmig