Von einem Bürger wird die Frage nach der Größe des privaten Wohnhauses des Vorhabenträgers in Prozenten gestellt. Des Weiteren wird angeregt, den Nachweis der Wirtschaftlichkeits-rechnung für das Bauvorhaben „Hotelbau“ vertraglich zu fixieren.

 

Die Vorsitzende des Bauausschusses verweist zu der Frage in Prozenten auf den Sachvortrag des Vorhabenträgers zu TOP 8 und erklärt zu den vertraglichen Regelungen, dass die Zuständigkeit hier beim Finanzausschuss der Stadt Wyk auf Föhr liegt.