Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschuss

 

 

  1. Der Entwurf für die bisher von der Genehmigung ausgenommene Teilfläche des Flächennutzungsplanes - dortiger Änderungsbereich Nr. 32, SO Strandbewirtschaftung - am westlichen Ende der Strandpromenade (entspricht Teilfläche des Teilabschnittsplanes 46b des Bebauungsplanes Nr. 46 der Stadt Wyk auf Föhr) sowie der Entwurf der Begründung dazu werden gebilligt.

 

  1. Der Planentwurf und die Begründung sowie die wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die Auslegung zu informieren.

Von der Verwaltung wirt mitgeteilt, das vor dem Hintergrund aktueller Rückmeldungen von der Landesplanungsbehörde sowie der unteren Naturschutzbehörde die abschließenden Beschlussfassungen noch nicht möglich sind.