StV Lorenzen merkt zu TOP 12 an, dass auf der Seite 6, im zweiten Absatz, der zweite Satz wie folgt formuliert werden müsse:

 

Es handele sich hierbei um eine etwas südlicher gelegene als die bisher eingezeichnete Fläche, die allerdings zur Zeit vom Lerchenhof mitgenutzt werde.

 

 

Ebenfalls auf der Seite 6, im dritten Absatz, zweiter Satz ist folgende Änderung vorzunehmen:

 

Die KG-Fraktion merkt an, dass sie bei den damaligen Beratungen dafür gestimmt habe, diese Fläche als Grünfläche zu belassen und nicht als Wohnbaufläche auszuweisen.

 

 

Weitere Einwände gegen Form und Inhalt der Niederschrift über die 27. Sitzung werden nicht erhoben. Die Niederschrift gilt mit den oben genannten Änderungen als genehmigt.