Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Zunächst wird abgestimmt, ob auf die Erhebung einmaliger Anschlussbeiträge verzichtet werden soll.

Die betroffenen Gemeinden stimmen mit  3 Ja-Stimmen zu. Die übrigen 9 anwesenden Stimmberechtigten schließen sich dem an.

Im Anschluss wird über die anliegende Satzung über die Abwasserbeseitigung abgestimmt:

Die vorliegende Satzung über die Abwasserbeseitigung des Amtes Föhr-Amrum (Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung) wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Die Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Gemeindevertretungen.


Herr Feddersen berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Der Amtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 24.09.2014 dafür entschieden, weiterhin die Aufgaben der Abwasserbeseitigung für die Gemeinden Alkersum, Midlum, Nieblum, Oevenum und Wrixum sowie die Aufgaben der Fäkalschlammbeseitigung für alle zwölf Föhrer Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe zur Ausführung zu übernehmen. Um eine sachgerechte und insbesondere auch rechtssichere Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, sollen die Rechtsgrundlagen zur Abwasserbeseitigung aktualisiert und neu gefasst werden.

In Abstimmung mit dem Herrn Landrat das Kreises Nordfriesland als untere Wasserbehörde ist der Entwurf einer komplett neuen Abwasserbeseitigungssatzung vorbereitet worden, die den gegenwärtigen Anforderungen gerecht wird und auch die Voraussetzungen für eine Genehmigungsfähigkeit nach den Vorschriften des § 31 des Landeswassergesetzes erfüllen dürfte.

Im Unterschied zur jetzigen Abwassersatzung des Amtes Föhr-Amrum sind die Regelungen zur Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung (derzeit noch in den §§ 15 bis 28 der jetzigen Abwassersatzung festgelegt) nicht mehr Inhalt der allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung. Es hat sich bewährt, die abgabenrechtlichen Vorschriften in einer separaten Satzung zu bestimmen. Diese befindet sich ebenfalls in Vorbereitung (siehe Sitzungsvorlage Amt/000217). In § 24 der allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung wird auf diese Gebührensatzung verwiesen.

§ 25 der allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung bestimmt, dass für die Herstellung, den Aus- und Umbau, die Änderung und Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse von den Anschlussnehmern die Kosten bzw. Aufwendungen in tatsächlich entstandener Höhe zu erstatten sind.

Einmalige Anschlussbeiträge sollen nach den Vorschriften der neuen Satzung nicht mehr erhoben werden. Die Abwasseranlagen sind zum größten Teil bereits in den 70er Jahren hergestellt worden und zwischenzeitlich weitestgehend buchmäßig abgeschrieben. Die erstmalige Herstellung der Abwasseranlagen wurde seinerzeit zwar über Zuwendungen und Beiträge finanziert, die jetzt noch sehr vereinzelt hinzukommenden Grundstücke lassen sich aber nur sehr schwer in ein sachgerechtes Beitragsbemessungssystem einfügen. Zudem werden in der amtsangehörigen Stadt Wyk auf Föhr überhaupt keine und in den Gemeinden auf der Insel Amrum seit Jahren keine Anschlussbeiträge mehr erhoben. Auch in den westerlandföhrer Gemeinden soll zeitnah auf eine Abschaffung der Beitragserhebung hingewirkt werden. Für die Gebührenschuldner wirkt sich der Verzicht auf die Erhebung einmaliger Anschlussbeiträge nicht spürbar aus (siehe Sitzungsvorlage Amt/000217).

Die allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung bedarf der aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch die Wasserbehörde und soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

 

Herr Feddersen macht darauf aufmerksam, dass der Beschluss unter dem Vorbehalt erfolgen müsse, dass die betroffenen Gemeinden ebenfalls zustimmen.

 

Er macht deutlich, dass eine einheitliche Vorgehensweise im gesamten Amtsbereich wünschenswert sei. Die Amrumer Gemeinden und auch die Stadt Wyk auf Föhr erheben keine einmaligen Anschlussgebühren. Dort seien die Anschlusskosten in der Abwassergebühr mit einkalkuliert.