Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die vorliegende Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung des Amtes Föhr-Amrum (Gebührensatzung) wird beschlossen.

 

Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Gemeindevertretungen.


Herr Feddersen berichtet anhand der Vorlage.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

Es ist davon auszugehen, dass das Amt Föhr-Amrum weiterhin die Aufgaben der Abwasserbeseitigung für die Gemeinde Alkersum, Midlum, Nieblum, Oevenum und Wrixum sowie die Aufgaben der Fäkalschlammbeseitigung für alle zwölf Föhrer Gemeinden als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen wird. Mit dem Erlass einer neuen allgemeinen Abwasserbeseitigungssatzung zum 1. Januar 2015 ist der Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung des Amtes Föhr-Amrum erforderlich, weil die neue Abwasserbeseitigungssatzung künftig keine Regelungen zur Erhebung von Abgaben mehr enthält.

Die Höhe der von den Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern zu zahlenden Benutzungsgebühren soll nicht verändert werden. Lediglich im Bereich der Fäkalschlammbeseitigung sind zusätzliche Regelungen für bedarfsorientierte Grubenentleerungen aufgenommen worden. Die Gebühren für die Regelentleerung von Kleinkläranlagen ändern sich im Vergleich zur jetzigen Rechtslage ebenfalls nicht.

Eine umfassende Neukalkulation der Abwassergebühren für die osterlandföhrer Gemeinden (zentrale Abwasserbeseitigung) hat ergeben, dass die Benutzungsgebühren in der Vergangenheit zu niedrig angesetzt wurden. Ein mit der Neubewertung der Anlagegüter beauftragtes, fachkundiges Ingenieurbüro stellte zum Jahresende 2008 Restwerte in Höhe von insgesamt lediglich 1.546.048,75 € fest, während in der Buchhaltung zu diesem Stichtag Restwerte in Höhe von insgesamt noch 3.095.682,94 € vorgetragen waren.

Die Abweichung (1.549.634,19 €) ist darin begründet, dass für die meisten Anlagegüter ursprünglich eine zu lange Restnutzungsdauer festgelegt war. Sie ist im Jahr 2013 als „Sonderabschreibung 1972-2008“ in die Abgabenkalkulation genommen worden. Trotz der in den Jahren ab 2008 erzielten Überschüsse in den Sonderabschlüssen fällt der Bestand der Gebührenausgleichsrücklage durch die Sonderabschreibung in den negativen Bereich (zum Jahresende auf voraussichtlich minus 525 T€).

Um diesen Fehlbestand sukzessive und moderat abzubauen, wird eine Beibehaltung der bisherigen Gebührensätze empfohlen. Es können so jährliche Überschüsse von etwa 60 bis 70 T€ erwartet werden, die einen Ausgleich des Fehlbestandes innerhalb der nächsten sieben Jahre erwarten lässt.

 

Herr Feddersen macht darauf aufmerksam, dass auch hier der Beschluss vorbehaltlich der Zustimmung der betroffenen Gemeindevertretungen erfolgen müsse.


Abstimmungsergebnis:             11 Ja-Stimmen
                                                  1 Enthaltung