Es wird darum gebeten, in der Niederschrift zur 14. Sitzung unter TOP 8, Absatz 2, Satz 2 folgende Formulierung zu verwenden:

 

Die Kritiker werden darum gebeten, dass die Anregungen und Bedenken…..“

 

Mit dieser Änderung gilt die Niederschrift über die 14. Sitzung (öffentlicher Teil) als genehmigt.

 

Einwände gegen Form und Inhalt der Niederschrift über die 11. Sitzung (öffentlicher Teil) werden nicht erhoben. Sie gilt damit als genehmigt.