Aus den Reihen der anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner werden vielfältige Argumente für und gegen die Kartbahn am geplanten Standort vorgebracht.

 

Hinsichtlich der Versiegelung von Flächen wird klar gestellt, dass eine Fläche von ca. 2.500 m² versiegelt werde. Hierfür würden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Sollte das Projekt nicht erfolgreich sein, würden die Flächen rückgebaut. Hierfür werde der Investor eine Bürgschaft vorlegen.

 

Es wird kritisiert, dass nicht alle Eingaben zur Kartbahn schriftlich beantwortet worden seien. Es wird versichert, dass alle Eingaben Berücksichtigung in den Abwägungen gefunden hätten.

 

Auf Rückfrage wird mitgeteilt, dass ein Lärmgutachten erstellt worden sei, das die Lärmbelastung für die nächstliegende Bebauung für vertretbar gehalten habe.

 

Es wird deutlich gemacht, dass man sich für die Kartbahn zunächst für ein Grundstück im Gewerbegebiet interessiert habe, dieses sei am Ende aber doch nicht in Frage gekommen. Inzwischen seien diverse Gutachten erstellt und viel Geld ausgegeben worden. Ein Wechsel des Standortes komme nicht mehr in Frage. Der Verkauf von Alkohol an Jugendlich verbiete das Jugendschutzgesetz, so dass Bedenken, die Jugendlichen könnten am Kiosk alkoholische Getränke erwerben, unbegründet seien. Es sei ohnehin vorgesehen, keinen Alkohol auszuschenken, so lange Karts auf der Bahn seien, auch nicht an erwachsene Personen.

 

Es wird angeregt, die Angelegenheit nicht heute zu entscheiden sondern vielmehr in einer Einwohnerversammlung erneut zu diskutieren.