Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 5. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird mit 5 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme beschlossen.

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wittdün auf Amrum hat sich für eine Anhebung der Steuersätze in der kommunalen Hundesteuersatzung ausgesprochen.

 

Bei derzeit 68 angemeldeten Hunden wird von der Gemeinde ein Steueraufkommen von jährlich knapp 7.000 € erzielt. Der derzeitige Steuersatz (110,00 € für den ersten Hund) entspricht dem für 2014 festgelegten Mindeststeuersatz für Fehlbedarfsgemeinden. Ab dem Jahr 2015 beträgt dieser Mindeststeuersatz 120,00 € für den ersten Hund. Würde man den Steuersatz auf 120,00 € für den ersten Hund anheben, können Steuereinnahmen aus der Hundesteuer von jährlich 7.600 € erwartet werden.