Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

Die anliegende Hauptsatzung der Gemeinde Wittdün auf Amrum wird mit folgender Änderung beschlossen:

§ 12

Veröffentlichungen

(1)     Satzungen der Gemeinde werden durch Bereitstellung auf der Internetseite www.amtfa.de bekanntgemacht. Hierauf wird an der Bekanntmachungstafel, die sich am AmrumerBadeland (Am Schwimmbad 1 in Wittdün auf Amrum) befindet, hingewiesen.

(2)     Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist in der Form des Absatzes 1 Satz 1, hinzuweisen.

(3)     Andere gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachungen erfolgen ebenfalls in der Form des Absatzes 1 Satz 1, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

(4)     Nach dem Baugesetzbuch erforderliche örtliche Bekanntmachungen der Gemeinde werden in der Bekanntmachungstafel, die sich am Gebäude der AmrumerBadeland (Am Schwimmbad 1 in Wittdün auf Amrum) befindet, bekannt gemacht.

 

-einstimmig-


Sachdarstellung mit Begründung:

Die verschiedenen Änderungen der Kommunalverfassung in den vergangenen Jahren hatten Einfluss auf die Hauptsatzungen der Kommunen. Auf Basis der vom Innenministerium veröffentlichten Musterhauptsatzung wurde die neue Hauptsatzung für die Gemeinde Wittdün auf Amrum gefertigt.

 

Die Musterhauptsatzung sieht vor, dass die/der ehrenamtliche BürgermeisterIn zukünftig über die Einstellung von Beschäftigten nur bis zu einer gewissen Entgeltgruppe entscheiden darf. In § 2 Abs. 2 Nr. 1 der Hauptsatzung Gemeinde Wittdün auf Amrum wird dies geregelt. Es besteht die Möglichkeit von der Entgeltgruppe 5 TVöD abzuweichen und eine andere Entgeltgruppe als Obergrenze festzulegen.

 

Im Zuge des Erlasses der neuen Hauptsatzung kann eine Neuerung hinsichtlich der Bekanntmachungen in Wittdün auf Amrum beschlossen werden: Veröffentlichungen können künftig durch die Bereitstellung auf der Internetseite www.amtfa.de bekanntgemacht werden. Hierauf muss an einer Bekanntmachungstafel hingewiesen werden.