Die Gemeindevertreter/innen sprechen sich dafür aus, die Tagesordnungspunkte 15 bis 18 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten.


Da überwiegende Belange des öffentlichen Wohls, sowie berechtigte Interessen Einzelner es erforderlich machen, wird darüber abgestimmt die Tagesordnungspunkte 15 bis 18 nichtöffentlich zu beraten.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig dafür