Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

Die vorliegende 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Wrixum wird beschlossen.


Sachdarstellung mit Begründung:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wrixum hat sich für eine Anhebung der Steuersätze in der kommunalen Hundesteuersatzung ausgesprochen.

 

Bei derzeit 47 angemeldeten Hunden wird von der Gemeinde ein Steueraufkommen von jährlich knapp 5.300 € erzielt. Der derzeitige Steuersatz (110,00 € für den ersten Hund) entspricht dem für 2014 festgelegten Mindeststeuersatz für Fehlbedarfsgemeinden. Ab dem Jahr 2015 beträgt dieser Mindeststeuersatz 120,00 € für den ersten Hund. Würde man den Steuersatz auf 120,00 € für den ersten Hund anheben, können Steuereinnahmen aus der Hundesteuer von jährlich 5.800 € erwartet werden.


Abstimmungsergebnis:             8 Stimmen dafür

                                                  eine Stimme dagegen