Die Bürgermeisterin erklärt, dass es in Wrixum derzeit rund 200 geteilte Einheiten in Wohnhäusern sogenanntes Wohneigentum gibt.

 

Herr Meer erläutert, dass die Gemeinde Wrixum eine Satzung nach § 22 BauGB hat. Demnach könne die Gemeindevertretung Anträge nach § 22 BauGB ablehnen, wenn mehr als 10 % der Wohnungen in der Gemeinde Zweitwohnungen seien.

 

In Wrixum seien mehr als 10 % der Wohnungen Zweiwohnungen. Die Gemeindevertretung könnte folglich alle zukünftigen Anträge nach § 22 BauGB ablehnen.

 

Herr Meer erklärt, dass es drei Wohnformen gibt:

  1. Dauerwohnung
  2. Zweitwohnung
  3. Ferienwohnung

Der Kreis Nordfriesland könne laut Herrn Meer dagegen vorgehen, wenn beispielsweise eine Dauerwohnung als Ferienwohnung genutzt würde.

 

Herr Meer empfiehlt der Gemeindevertretung stets konsequent vorzugehen und Anträge nach § 22 BauGB entweder immer zu genehmigen oder immer abzulehnen.