Sitzung: 20.11.2014 Gemeindevertretung
Die Bürgermeisterin erklärt, dass es in Wrixum derzeit rund 200 geteilte Einheiten in Wohnhäusern sogenanntes Wohneigentum gibt.
Herr Meer erläutert, dass die Gemeinde Wrixum eine Satzung nach § 22 BauGB hat. Demnach könne die Gemeindevertretung Anträge nach § 22 BauGB ablehnen, wenn mehr als 10 % der Wohnungen in der Gemeinde Zweitwohnungen seien.
In Wrixum seien mehr als 10 % der Wohnungen Zweiwohnungen. Die Gemeindevertretung könnte folglich alle zukünftigen Anträge nach § 22 BauGB ablehnen.
Herr Meer erklärt, dass es drei Wohnformen gibt:
- Dauerwohnung
- Zweitwohnung
- Ferienwohnung
Der Kreis Nordfriesland könne laut Herrn Meer dagegen vorgehen, wenn beispielsweise eine Dauerwohnung als Ferienwohnung genutzt würde.
Herr Meer empfiehlt der Gemeindevertretung stets konsequent vorzugehen und Anträge nach § 22 BauGB entweder immer zu genehmigen oder immer abzulehnen.