Sitzung: 12.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Amt/000216/1
Beschluss:
Die Satzung über die Abwasserbeseitigung des Amtes
Föhr-Amrum (Allgemeine Abwassersatzung) in der Fassung des vorliegenden
Entwurfes vom 05.11.2014 wird unter dem Vorbehalt der Aufgabenübertragung durch
die jeweiligen Gemeinden (§ 5 Amtsordnung) beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Fachausschuss Föhr hat sich in seiner Sitzung am
05.11.2014 mit dem Entwurf der neuen Satzung über die Abwasserbeseitigung des
Amtes Föhr-Amrum befasst und folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zur
Beschlussvorlage entschieden:
- In der
Präambel und am Schluss des Satzungstextes können die Genehmigungshinweise
entfallen, weil die Abwassersatzung entgegen ursprünglicher Aussagen nicht
der Genehmigung der Wasserbehörde bedarf. In § 31 Abs. 5 des
Landeswassergesetzes ist lediglich vorgeschrieben, dass die in der Satzung
festgelegten Regelungen zur Niederschlagswasserbeseitigung der Genehmigung
bedürfen, nicht jedoch das Satzungswerk selbst.
Für die diesbezüglich in § 2 Abs. 4 der Abwassersatzung festgelegten Regelungen hat die untere Wasserbehörde ihre Genehmigung bereits im Vorwege erteilt. - In den §§ 24 und 25 des Satzungsentwurfes sind aus Gründen der Rechtssicherheit die Hinweise auf die zu der Satzung zu erlassenden Abgabensatzung präziser und eindeutiger formuliert worden.
- Da die Aufgaben der Schmutzwasserbeseitigung bisher noch nicht von allen betroffenen Gemeinden gemäß § 5 der Amtsordnung als Selbstverwaltungsaufgabe auf das Amt übertragen wurde, ist der Beschlussvorschlag um den Passus „… unter dem Vorbehalt der Aufgabenübertragung durch die jeweiligen Gemeinden (§ 5 Amtsordnung) …“ zu ergänzen
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen
4 Enthaltungen