Sitzung: 12.11.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: Amt/000217/1
Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale
und dezentrale Abwasserbeseitigung des Amtes Föhr-Amrum (Gebührensatzung) in
der Fassung des vorliegenden Entwurfes vom 05.11.2014 wird unter dem Vorbehalt
der Aufgabenübertragung durch die jeweiligen Gemeinden (§ 5 Amtsordnung) beschlossen.
Sachdarstellung mit Begründung:
Der Fachausschuss Föhr hat sich in seiner Sitzung am
05.11.2014 mit dem Entwurf der neuen Satzung über die Erhebung von Abgaben für
die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung des Amtes Föhr-Amrum
(Gebührensatzung) befasst und folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zur
Beschlussvorlage entschieden:
- In der Präambel wird als gesetzliche Grundlage zum Erlass der Satzung zusätzlich § 4 des Kommunalabgabengesetzes aufgenommen.
- Hinter § 14 wird der neue Abschnitt „IV Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse“ mit den neu gefassten §§ 15 und 16 eingefügt.
- Die bisherigen §§ 15 ff. werden zu den §§ 17 ff.; die dem neuen § 17 vorangestellte Abschnittsüberschrift lautet nunmehr „V. Schlussbestimmungen“
- In dem neuen § 19 (Ordnungswidrigkeiten) werden hinter der Bestimmung „§ 5 Abs. 5“ die Worte „und § 17“ eingefügt.
- Da die Aufgaben der Schmutzwasserbeseitigung bisher noch nicht von allen betroffenen Gemeinden gemäß § 5 der Amtsordnung als Selbstverwaltungsaufgabe auf das Amt übertragen wurde, ist der Beschlussvorschlag um den Passus „… unter dem Vorbehalt der Aufgabenübertragung durch die jeweiligen Gemeinden (§ 5 Amtsordnung) …“ zu ergänzen
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen
4 Enthaltungen