Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung des Amtes Föhr-Amrum (Gebührensatzung) in der Fassung des vorliegenden Entwurfes vom 05.11.2014 wird unter dem Vorbehalt der Aufgabenübertragung durch die jeweiligen Gemeinden (§ 5 Amtsordnung) beschlossen.


Sachdarstellung mit Begründung:

Der Fachausschuss Föhr hat sich in seiner Sitzung am 05.11.2014 mit dem Entwurf der neuen Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung des Amtes Föhr-Amrum (Gebührensatzung) befasst und folgende Änderungen bzw. Ergänzungen zur Beschlussvorlage entschieden:

  1. In der Präambel wird als gesetzliche Grundlage zum Erlass der Satzung zusätzlich § 4 des Kommunalabgabengesetzes aufgenommen.
  2. Hinter § 14 wird der neue Abschnitt „IV Aufwendungsersatz für Grundstücksanschlüsse“ mit den neu gefassten §§ 15 und 16 eingefügt.
  3. Die bisherigen §§ 15 ff. werden zu den §§ 17 ff.; die dem neuen § 17 vorangestellte Abschnittsüberschrift lautet nunmehr „V. Schlussbestimmungen“
  4. In dem neuen § 19 (Ordnungswidrigkeiten) werden hinter der Bestimmung „§ 5 Abs. 5“ die Worte „und § 17“ eingefügt.
  5. Da die Aufgaben der Schmutzwasserbeseitigung bisher noch nicht von allen betroffenen Gemeinden gemäß § 5 der Amtsordnung als Selbstverwaltungsaufgabe auf das Amt übertragen wurde, ist der Beschlussvorschlag um den Passus „… unter dem Vorbehalt der Aufgabenübertragung durch die jeweiligen Gemeinden (§ 5 Amtsordnung) …“ zu ergänzen

 


Abstimmungsergebnis:           5 Ja-Stimmen

                                                4 Enthaltungen