GV Schau verlässt wegen Befangenheit den Sitzungsraum.

 

GV Decker erläutert die Notwendigkeit der Maßnahme. Der Einbau einer Rigole zur Entwässerung wurde erforderlich, es werden jedoch keine Mehrkosten entstehen.

Einstimmig stimmt die GV der Eilentscheidung des stellvertr. Bürgermeisters gem. § 50 (3) GO zu.

 

GV Schau nimmt wieder an der Sitzung teil.