Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Alkersum wird nach längerer Diskussion mit den folgenden Änderungen  beschlossen.

 

a)    1. Hund:            50,00 EUR

b)    2. Hund:            70,00 EUR

c)    3. Hund:          100,00 EUR


Sachdarstellung mit Begründung:

Vorrangiges Ziel vor anderen finanzpolitischen Erwägungen muss stets ein in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichener Gemeindehaushalt sein. Es zeichnet sich ab, dass die Gemeinde Alkersum dieses Ziel künftig nicht mehr erreichen kann und dass es zu Jahresfehlbeträgen kommen wird.

Damit die Gemeinde ihre Aufgaben auch in finanzieller Not ordnungsgemäß erfüllen kann, gibt es in Ergänzung des Systems der Schlüsselzuweisungen als eine Maßnahme der interkommunalen Solidarität die Möglichkeit, Zuwendungen aus Mitteln des sogenannten Kommunalen Bedarfsfonds zu erhalten. Eine solche Hilfe setzt jedoch voraus, dass der Haushalts sparsam und wirtschaftlich geführt wird, alle Einnahme-, Ertrags- und Einzahlungsquellen in zumutbarem Umfang ausgeschöpft werden, der Haushaltsausgleich trotzdem nicht möglich ist oder die Eigenanteile für dringende Investitionen aus eigener Kraft nicht aufgebracht werden können.

Will man die Voraussetzungen schaffen, in diesem Sinne erforderlichenfalls später einmal Anträge auf Fehlbetragszuweisungen nach § 16b des Gesetzes über den Finanzausgleich in Schleswig-Holstein (Finanzausgleichsgesetz – FAG –) erfolgreich stellen zu können, ist unter anderem auch eine Anhebung der kommunalen Steuersätze erforderlich. Dies betrifft auch die Steuersätze in der gemeindlichen Hundesteuer.

In dem dieser Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf einer 1. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung ist eine Anhebung der Steuersätze auf die vorgegebenen Mindest-Steuersätze vorgesehen. Danach müsste ab 2015 für den ersten Hund statt 35,00 € eine Jahressteuer von 120,00 € verlangt werden.

Bei derzeit 49 angemeldeten Hunden wird von der Gemeinde ein Steueraufkommen von jährlich knapp 1.600 € erzielt. Würde man den Steuersatz auf 120,00 € für den ersten Hund anheben, können Steuereinnahmen aus der Hundesteuer von jährlich 5.500 € erwartet werden.

 

Anlagen:

 

Entwurf Nachtragssatzung

 

 


Abstimmungsergebnis:  

 

einstimmig