Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die in der Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 sowie den 1. Nachtragshaushalt 2014.
Sachdarstellung mit Begründung:
Nach Maßgabe des § 96b GO hat die Gemeinde Wrixum eine 1. Nachtragssatzung für 2014 aufzustellen. Erforderlich ist dieses insbesondere aufgrund der nicht veranschlagten Investitionen und der damit einhergehenden Erhöhung des Jahresfehlbetrages von bisher -110.400 EUR auf -169.800 EUR.
Die Investitionen verändern sich von 129.600 EUR um 333.200 EUR auf
462.800 EUR. Es handelt sich hierbei um nachfolgend aufgeführte Vorhaben:
Im Produkt 111010 Gebäude- und
Liegenschaftsmanagement wird der Grundstückstauschvertrag „Dörpwundt 4“
gegen „Wrixumer Hof“ zu einem Tauschwert i.H. v. 290.000 EUR dargestellt. Als
weitere Anschaffungsnebenkosten sind insgesamt 30.000 EUR aufgeführt. Aufgrund
des höheren Restwertes des abgängigen Grundstücks „Dörpwundt 4“ entsteht der
Gemeinde Wrixum hierbei ein Verlust aus Anlagenabgang von 59.400 EUR.
Im Produkt 126010
Gemeindefeuerwehr werden die zusätzlichen Kosten für einen Löschbrunnen
über 13.200 EUR ausgewiesen.
Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln der Gemeinde. Aus dem
Tauschvertrag resultieren keine unmittelbaren Liquiditätsveränderungen. Die
Liquidität verändert sich lt. Finanzplan um -43.200 EUR. Der aktuelle
Liquiditätsstand der Gemeinde beläuft sich zum 17.11.2014 auf rd. 360.000 EUR.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür