Beschluss:
Dem Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Föhr Tourismus GmbH wird die Weisung erteilt, dem Abschluss des anliegenden Gesellschaftsvertrages der Föhr Tourismus GmbH mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
Gesellschaftsvertrag
a) In § 6 Abs. 4 wird der zweite Satz
(„Ist der Gesellschafter mit der Beschlussfassung einverstanden …“) ersatzlos
gestrichen.
b) In § 9 Abs. 3 wird ein zweiter Satz
neu hinzugefügt: „Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Fall dessen
Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, erhalten ein Sitzungsgeld in
doppelter Höhe“
c) § 11 Abs. 2 Satz 1 muss lauten: „Ein
Geschäftsführer der Gesellschaft wird von dem jeweiligen Verbandsvorsteher des
Tourismusverbandes Föhr gestellt.“
d) § 15 Abs. 2 Satz 2 muss lauten: „Der
Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Falle dessen Verhinderung sein
Stellvertreter, muss der Verbandsversammlung in vollem Umfang berichten.“
Sachdarstellung mit Begründung:
Auf Grundlage des Informationspapiers vom 04.05.2014 zu den künftigen Tourismusstrukturen für die Nordseeinsel Föhr haben die Stadtvertretung sowie die Föhrer Landgemeinden eine Neuordnung der Tourismusstrukturen beschlossen.
Zur Umsetzung bedarf es eines neuen Gesellschaftsvertrages für die Föhr Tourismus GmbH.
Abstimmungsergebnis: 8 – ja (einstimmig)