Beschluss:
Dem Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Föhr Tourismus GmbH wird die Weisung erteilt, dem Abschluss des anliegenden Gesellschaftsvertrages der Föhr Tourismus GmbH mit folgenden Änderungen zuzustimmen:
a) In § 6 Abs. 4 wird der zweite Satz
(„Ist der Gesellschafter mit der Beschlussfassung einverstanden …“) ersatzlos
gestrichen.
b)
In
§ 9 Abs. 3 wird ein zweiter Satz neu hinzugefügt: „Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Fall dessen Verhinderung der
stellvertretende Vorsitzende, erhalten ein Sitzungsgeld in doppelter Höhe“
c) § 11 Abs. 2 Satz 1 muss lauten: „Ein Geschäftsführer der Gesellschaft wird
von dem jeweiligen Verbandsvorsteher des Tourismusverbandes Föhr gestellt.“
d) § 15 Abs. 2 Satz 2 muss lauten: „Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Falle
dessen Verhinderung sein Stellvertreter, muss der Verbandsversammlung in vollem
Umfang berichten.“
Sachdarstellung mit Begründung:
Auf Grundlage des Informationspapiers vom 04.05.2014 zu den künftigen Tourismusstrukturen für die Nordseeinsel Föhr haben die Stadtvertretung sowie die Föhrer Landgemeinden eine Neuordnung der Tourismusstrukturen beschlossen.
Zur Umsetzung bedarf es eines neuen Gesellschaftsvertrages für die Föhr Tourismus GmbH.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür