Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung Utersum beschließt –vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Wyk auf Föhr- den als Anlage beigefügten Vertrag über die Aufteilung der von den als Erholungsort anerkannten Gemeinden an die Kurorte zu zahlende Entschädigung für die Mitnutzung des Strandes.


Bgm. Lorenzen erläutert den Vertrag und erklärt, dass es nicht Kurorte sondern Seebäder heißen müsse. Die Gemeindevertretung ist sich einig, dass die Zustimmung nur unter Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Wyk auf Föhr erfolgt.

 

Sachdarstellung mit Begründung:

 

Auf Grundlage des Informationspapiers vom 04.05.2014 zu den Tourismusstrukturen für die Nordseeinsel Föhr haben sich die Kur- und Erholungsorte darauf verständigt, dass seitens der Erholungsorte eine Finanzierungsbeteiligung zur Strandbewirtschaftung erfolgt.

Zur Umsetzung bedarf es eines Vertrags, welcher der Vorlage als Anlage beigefügt ist.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig