Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Vorbehaltlich der Unterschrift der Stadt Wyk auf Föhr beschließt die Gemeindevertretung Midlum den als Anlage beigefügten Vertrag über die Aufteilung der von den als Erholungsort anerkannten Gemeinden an die Kurorte zu zahlende Entschädigung für die Mitnutzung des Strandes.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Auf Grundlage des Informationspapiers vom 04.05.2014 zu den Tourismusstrukturen für die Nordseeinsel Föhr haben sich die Kur- und Erholungsorte darauf verständigt, dass seitens der Erholungsorte eine Finanzierungsbeteiligung zur Strandbewirtschaftung erfolgt.

Zur Umsetzung bedarf es eines Vertrags, welcher der Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Die Gemeindevertretung entscheidet sich für einen Beschluss mit dem Vorbehalt, dass die Stadt Wyk auf Föhr den Vertrag ebenfalls unterschreibe.


Abstimmungsergebnis:           Ja: einstimmig (9 Stimmen)