Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

 

Dem Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Föhr Tourismus GmbH wird die Weisung erteilt, dem Abschluss des anliegenden Gesellschaftsvertrages der Föhr Tourismus GmbH mit den zuvor genannten Änderungen zuzustimmen.


Sachdarstellung mit Begründung:

 

Auf Grundlage des Informationspapiers vom 04.05.2014 zu den künftigen Tourismusstrukturen für die Nordseeinsel Föhr haben die Stadtvertretung sowie die Föhrer Landgemeinden eine Neuordnung der Tourismusstrukturen beschlossen.

 

Zur Umsetzung bedarf es eines neuen Gesellschaftsvertrages für die Föhr Tourismus GmbH.

 

Bürgermeister Hinrichsen gibt ergänzend noch folgende Änderungen im Gesellschaftsvertrag für die Föhr Tourismus GmbH bekannt:

 

§ 6 Abs. 4

Der zweite Satz „Ist der Gesellschafter mit der Beschlussfassung einverstanden…..“ wird ersatzlos gestrichen

 

§ 9 Abs. 3

Als zweiter Satz wird hinzugefügt: „Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Falle dessen Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende, erhalten ein Sitzungsgeld in doppelter Höhe.“

 

§ 11 Abs. 2

Satz 1 wird geändert in „ Ein Geschäftsführer der Gesellschaft wird von dem jeweiligen Verbandsvorsteher des Tourismusverbandes gestellt.“

 

§ 15 Abs. 2

Satz 2 wird geändert in „Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Falle dessen Verhinderung sein Stellvertreter, muss der Verbandsversammlung im vollem Umfang berichten.“


Abstimmungsergebnis:           einstimmig: Ja (9 Stimmen)