Beschluss: ungeändert beschlossen

Zu a) Behandlung der eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

1.      Die im Rahmen der ersten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der ersten öffentlichen Auslegung eingegangenen Bedenken werden berücksichtigt, indem anstelle einer Baufläche für die Notunterkünfte eine gewerbliche Baufläche für den Bedarf einheimischer Gewerbebetriebe ausgewiesen wird.

Zu b) erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

  1. Der Entwurf- und Auslegungsbeschluss vom 11.05.2006 für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Wyk auf Föhr für das Gebiet der öffentlichen Parkplatzfläche südlich des Ziegeleiweges wird aufgehoben.

  2. Das ursprüngliche Planungsziel wird insofern abgewandelt, als dass anstelle einer Baufläche für die Notunterkünfte eine gewerbliche Baufläche für den Bedarf einheimischer Gewerbebetriebe ausgewiesen wird.

  3. Das Gebiet der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 wird von der Größe her auf die ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehen Parkplatzfläche festgelegt.

  4. Der überarbeitete Entwurf für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 für das Gebiet der öffentlichen Parkplatzfläche südlich des Ziegeleiweges sowie der Entwurf der überarbeiteten Begründung dazu werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

  5. Die geänderten Entwürfe der Planänderung und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB ein zweites Mal öffentlich auszulegen, die Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen und über die 2. Auslegung zu informieren.

Herr Schmidt berichtet anhand der Vorlage. In der Zeichnung sind zwei Berichtigungen erforderlich. Das SO wird durch ein GE ersetzt und die Erklärung zu dem SO entfällt.

Es werden die Punkte a) und b) zusammen abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:  11 Ja