a) Bürger 1

 

Bürger 1 stellt die Frage an den Ausschuss, ob man ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im B-Plan festhalten könnte.

Die Verwaltung erwähnt hierzu, dass §9 BauGB die Inhalte eines Bebauungsplanes regelt, wonach dieser Sachverhalt im Bebauungsplan nicht regelbar ist.

Es wird an das Ordnungsamt der Stadt Wyk auf Föhr verwiesen.

Die Vorsitzende des Ausschusses schlägt vor dies im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen zu diskutieren.

 

Des Weiteren stellt Bürger 1 die Frage, warum ca. 360.000 € (Haus Fritsch) im Wirtschaftsplan des Hafenbetriebes bereit gestellt werden und weist darauf hin, dass es sich bei dem Haus Fritsch um Außenbereichsfläche handelt.

 

Von der Vorsitzenden des Ausschusses wird hierzu mitgeteilt, dass der Hafenbetrieb in der Zukunft eine Umsiedelung seines Unternehmens plant. Es wird eine Umsiedlung zum Hof Fritsch oder zur Kläranlage in Erwägung gezogen.

 

Es wird vom Bürger 1 nachgefragt, ob eine Unterbringung für Asylbewerber auf dem Hof Fritsch möglich wäre.

Die Verwaltung erwidert hierzu, dass eine kurzfristige Wohnraumnutzung für Asylbewerber möglich wäre, dieses müsste über eine Nutzungsänderung beantragt werden.

 

Wegen des schlechten Zustands des Hauses Fritsch ist zur Zeit eine Unterbringung von Asylbewerber unmöglich, wird vom Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr angemerkt.

 

 

b) Bürger 2

 

Bürger 2 kritisiert die Vorgehensweise des Bewerbungsverfahrens, für das Neubaugebiet am Kortdeelsweg. Von dem Bürger 2 wird bemängelt, dass er sich bei der Stadt für ein Grundstück beworben hat und bis heute auf eine schriftliche Antwort wartet. Bewerber die bei der ersten Vergabe nicht berücksichtig werden konnten, haben keine Information erhalten, warum sie nicht in Frage gekommen sind. Unklarheit besteht auch beim Ausfüllen der Fragebögen. Bürger 2 kritisiert, dass die Punkteliste, auf der die erforderlichen Kriterien aufgeführt sind, den Bewerbern nicht ausgehändigt wurde. Des weiteren wurde vom Bürger 2 im Dezember 2014 ein Härtefallantrag gestellt, leider blieb die Antwort bis heute offen.

 

Ein Mitglied der Fraktion der Grünen unterstützt, die Aussage vom Bürger 2 und fordert, dass alle Bewerber angeschrieben werden, auch die Bewerber, die nicht viele Punkte erreicht haben.

 

Sobald ein Bewerber abspringt, werden die Bewerber, die nicht so viele Punkte erzielt haben, in der Bewerberliste nachrücken, wird vom Bürgermeister hinzugefügt.

 

Ein KG Mitglied kann nicht nachvollziehen warum nur 26 Grundstücke vergeben werden, da das Neubaugebiet eine Größe von ca. 7 Hektar hat.

 

Der Bürgermeister der Stadt Wyk auf Föhr fügt hinzu, dass die westliche Achse des Baugebietes, der Teil zum Fehrstieg zu erst erschlossen werde. Dies ist so im Ausschuss besprochen worden. Die Ausschreibung der Erschließungsmaßnahme erfolgt jedoch für das gesamte Plangebiet.