Beschluss: geändert beschlossen

Beschlussempfehlung:

 

1.      Dem Vertreter der Stadt Wyk auf Föhr in der Gesellschafterversammlung der Tourismus GmbH Nordseeheilbad Wyk auf Föhr wird die Weisung erteilt,

- der anliegenden Neufassung des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen,

- eventuell aus dem weiteren Verfahren notwendigen Modifikationen zuzustimmen,

- durch Umwandlung der Kapitalrücklage den Geschäftsanteil der Stadt Wyk auf Föhr von bisher 23.000 € auf künftig 269.500 € zu erhöhen.

2.      Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Erwerb eines oder mehrerer Geschäftsanteile durch den oder die günstigsten Bieter im laufenden Vergabeverfahren zuzustimmen.

3.      Der Bürgermeister wird ermächtigt, mit der Föhr Tourismus GmbH die Durchführung touristischer Dienstleistungen ab dem 01.01.2007 zu vereinbaren. Die anliegende Fassung des Dienstleistungsvertrages wird gebilligt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, eventuell aus dem weiteren Verfahren notwendigen Modifikationen zuzustimmen.

4.      Die Stadtvertretung stimmt der Aufhebung folgender Verträge zum 31.12.2006 zu:

a)      Vertrag zwischen den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Föhr-Land und dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr über die Beteiligung an den Kosten für den Betrieb des Familienbades vom 17.11.2003

b)      Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Kurverwaltung Wyk auf Föhr, der Kurverwaltung Nieblum als Eigenbetrieb der Gemeinde Nieblum, der Kurverwaltung Utersum als Eigenbetrieb der Gemeinde Utersum und den amtsangehörigen Gemeinden Alkersum, Borgsum, Dunsum, Midlum, Oevenum, Oldsum, Süderende, Witsum, Wrixum über die Mitbenutzung von touristischen Einrichtungen vom 26.09.1995

c)      Vereinbarung zwischen der Städtischen Kurverwaltung Wyk auf Föhr, der Kurverwaltung Nieblum als Eigenbetrieb der Gemeinde Nieblum und der Kurverwaltung als Eigenbetrieb der Gemeinde Utersum über die Aufteilung der Entschädigung für die Mitnutzung von Kureinrichtungen vom 27.10./18.12.1995

d)      Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Städtischen Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr und der Tourismus GmbH Nordseeheilbad Wyk auf Föhr über die Erfüllung der mit einem Kurbetrieb verbundenen Aufgaben vom 13.08.2002

e)      Der Städtische Liegenschaftsbetrieb Wyk auf Föhr übernimmt den Anteil der Ortsbildpflege der Tourismus GmbH Nordseeheilbad Wyk auf Föhr am 01.01.2007 und schließt einen entsprechenden Vertrag mit dem Städtischen Hafenbetrieb.


Stv Raffelhüschen informiert anhand der Vorlage Stadt/001622. Er teilt mit, dass im § 2 Abs. 2 des Vertrages Änderungen vorgenommen wurden. Korrekt lautet dieser nun:

Das Honorar ist fällig

a)      zu 40 Prozent am 15. Januar jeden Jahres

b)      zu 30 Prozent am 15. März jeden Jahres

c)      zu 30 Prozent am 15. August jeden Jahres

 

Weiterhin ist in der Erläuterung zum Dienstleistungsentgelt Wyk ein Rechenfehler aufgetaucht. Die Zeile „Nutzungsentgelt Föhr-Land“ ist zu addieren. Es entsteht somit ein Æ-Saldo i.H.v. 2.513 T€.


Abstimmungsergebnis:            einstimmig