Sitzung: 07.12.2006 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung:
Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Schleswig-Holstein i.V. mit § 97 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird die vorliegende Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO und der Wirtschaftsplan des Städtischen Liegenschaftsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2007 beschlossen.
Stv Raffelhüschen informiert anhand der Vorlage Stadt/001618.
Abstimmungsergebnis: einstimmig