Der Vorsitzende erteilt der anwesenden Bürgerschaft das Wort.

 

Ein Bürger erfragt den aktuellen Sachstand bezüglich des Ausbaus der städtischen Schlichtwohnungen und bittet zudem um Auskunft, ob bereits ein Fertigstellungstermin feststehe.

Auch bittet der Bürger um Auskunft, ob der Beschluss der Stadt Wyk auf Föhr, dass das Streuen von Salz nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig sein soll, eine Änderung erfahren hat und begründet dies mit eigenen Beobachtungen hinsichtlich der Durchführung von Räum- und Streuaufgaben durch den Städtischen Hafenbetrieb, Abteilung Grün-Bau. Eine entsprechende Anfrage wäre bis dato unbeantwortet geblieben.

 

Auf die erst gestellte Frage eingehend, führt der Bürgermeister aus, dass sich das besagte Grundstück weder im Eigentum der Stadt Wyk auf Föhr befindet noch die Aufgabenstellung eine städtische sei.

 

Anspielend auf einen möglichen Neubau von Schlichtwohnungen, bittet der Vorsitzende die Vertretung der Ordnungsbehörde um ergänzende Ausführungen.

Die Verwaltung erläutert, dass mit dem Ausbau des Dachgeschosses des Gebäudes am Ziegeleiweg (14c) begonnen werden soll. Die notwendige Ausschreibungen wäre bereits in die Wege geleitet. Mit der Fertigstellung sei im Jahr 2015 zu rechnen.

 

In Beantwortung der zweiten Anfrage führt der Vorsitzende zunächst aus, dass der Beschluss der Stadtvertretung die Verwendung von Salz unter extremen Bedingungen zur Beseitigung einer Gefahrenlage als zulässig erachtet hat. Es wird in solchen Fällen ein Sand-Salz-Gemisch verwendet. Wobei der Salzanteil, bedingt durch die Verbesserung der technischen Ausbringungseinrichtungen, mittlerweile sehr gering ausfällt.

 

Ein Stadtvertreter interpretiert die Bürgerfrage allgemeiner. Hier ginge es um die Umsetzung einer kommunalen Satzung (Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Wyk auf Föhr), die dem Inhalt nach dem allgemeinen Ordnungsrecht zuzuordnen ist. Die Umsetzung der Satzung läge in der Zuständigkeit der Ordnungsbehörde des Amtes Föhr-Amrum.

 

Die Verwaltung verweist auf die Regelungen der Satzung betreffend der Verwendung von Salz. Die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Stadt Wyk auf Föhr und dem Städtischen Hafenbetrieb sind diesbezüglich im Ordnungsamt nicht bekannt.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Grün-Bau berechtigt ist, Streusalz auszubringen. Dieses würde im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch praktiziert. Bedauerlicherweise muss allerdings festgehalten werden, dass Private den Umgang mit Streusalz, entgegen der Satzungsvorgaben, sehr viel großzügiger zu handhaben pflegen.

 

Der Vorsitzende sagt eine Beantwortung der Bürgerfrage zeitnah zu. Entweder soll diese schriftlich ergehen oder aber in der kommenden Stadtvertretung mündlich erfolgen.