Das Gremium kann dem Vorschlag, zusätzliches städtisches Kontrollpersonal zu beschaffen, nicht folgen.

 

Der Bürgermeister wird seitens des Ausschusses beauftragt, an die Verwaltungsleitung bezüglich dieser Aufgabenwahrnehmung durch das Amt Föhr-Amrum heranzutreten.


Der Vorsitzende führt unter Verweis auf die erarbeiteten Varianten aus der Stadtvertretung vom 15.05.2014 einführend aus.

Man habe seiner Zeit folgende Möglichkeiten eruiert:

Die Beschäftigung eines weiteren Außendienstmitarbeiters in Verbindung mit dem Abpollern der Wyker Innenstadt.

Alternativ die Beschäftigung von zwei Verkehrsüberwacher ohne Abpollern des Innenstadtbereichs (Fußgängerzone).

 

Die SPD spricht sich unter Bezugnahme auf die allgemeine Haushaltslage gegen die Beschäftigung weiterer Mitarbeiter aus. Auch sei der erzielbare Nutzen als gering einzuschätzen, da diese Personen nicht mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet sein.

 

Aus den Reihen der Grünen wird die Auffassung der SPD geteilt. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass es nach wie vor Beschlussfassung wäre, dass der unmittelbare Innenstadtbereich abgepollert werden sollte. Die Umsetzung sei lediglich nicht mehr erfolgt. Hier wird auch auf den Vorschlag der Verwaltung verwiesen, die jüngst angeregt hatte, wie dem Problem des Verkehrs in der Innenstadt durch gezieltes Abpollern alternativ begegnet werden könne.

 

Ein zusätzlich anwesender Stadtvertreter vertritt die Ansicht, dass die Wahrnehmung vormals gemeindlicher Aufgaben, also hier die Umsetzung von Satzungsrecht, seit der Fusion im Jahr 2007 dem Amt Föhr-Amrum obliege. Folglich sei es nicht Aufgabe der Stadt Wyk auf Föhr zur Erhöhung der Kontrolldichte zusätzliches Personal zu beschaffen. Aufgrund der Größe der Stadt und dem hier zu bewältigenden Arbeitsanfall läge es auf der Hand, dass Amtspersonal im Vergleich zu anderen amtsangehörigen Kommunen verstärkt in Wyk auf Föhr zu agieren hätten. Auch sei die Ordnungsbehörde personell gut aufgestellt, so dass seitens der Stadt eine angemessene Wahrnehmung der vormalig städtischen Obliegenheiten vom Amt Föhr-Amrum eingefordert werden könne. Eine diesbezügliche Forderung solle an die Verwaltungsführung gerichtet werden.

 

Der Vorsitzende greift diese Anregung auf und fügt an, dass dieser Vorstoß in den politischen Gremien des Amtes behandelt werden müsste. Ob und in wieweit mit einem positiven Ausgang im Sinne der Stadt gerechnet werden kann, müsse mit Skepsis abgewartet werden. Auch ist nicht davon auszugehen, dass eine Regelung herbeigeführt werden kann, die bereits in der anstehenden Saison greifen würde.

 

Aus den Reihen der CDU kann ebenfalls das Abpollern der Innenstadt unter Verweis auf eine frühere Regelung als nicht zielführend erachtet werden. Ebenfalls klärungsbedürftig sei zudem, ob eine derartige Lösung einer rechtlichen Prüfung überhaupt standhalten würde. Bei der Beantwortung der Frage, ob die Fußgängerzone abgepollert werden solle oder nicht, dürften der zulässige Anliegerverkehr oder etwaige Notfälle nicht außer acht gelassen werden. Da ein städtischer Verkehrsüberwacher ausschließlich den ruhenden Verkehr überwachen dürfe, wäre ein Zurückdämmen des vorhandenen fließenden Verkehres ohnehin nicht zu bewerkstelligen.

 

Dieses Argument aufgreifend, betont der Bürgermeister, dass der Verkehrsüberwacher in Ermangelung weitergehender Befugnisse diesbezüglich ohnehin bereits einen scheren Stand habe.

 

Der Vorsitzende fasst an dieser Stelle die vorgetragenen Alternativen kurz zusammen und bittet um abschließende Äußerungen.

 

Ein Mitglied der CDU spricht sich ebenfalls dafür aus, dass diese Aufgabe vom Amt übernommen werden solle. Ein Abpollern in der ursprünglich vorgeschlagenen Form würde den Verkehr nicht merklich reduzieren. Daher wird dieser Lösungsansatz als nicht sehr realitätsnah zurückgewiesen.

 

Bevor ein Meinungsbild eingeholt wird, weist der Bürgermeister darauf hin, dass, sollte das Amt zukünftig für die Beruhigung der Fußgängerzone zuständig sein, damit auch die Entscheidung, wie dies bewerkstelligt werden könnte, beim Amt liegen würde. Eine politische Einflussnahme der Stadt wäre dann kaum noch möglich.

 

Dem wird aus den Reihen der Anwesenden entgegengehalten, dass zunächst das Amt die Aufgabe übernehmen solle und es politische Beschlusslage der Stadt zu sein habe, wie das Amt die Aufgabe auszufüllen habe.

 

Der Vorsitzende lässt, da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, über die eingebrachten Varianten abstimmen:


Abstimmungsergebnis:          

 

Abpollern des Sandwalls zwischen Mittelstraße und Feldstraße.

 

9 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

1 Enthaltung

 

Abpollern des gesamten Bereichs der Fußgängerzone.

 

2 Ja-Stimmen

8 Nein-Stimmen

1 Enthaltung