Der Bürgermeister berichtet unter Bezugnahme auf die jüngste Sitzung des Bauausschusses, indem diese Thematik ebenfalls bereits zur Sprache gekommen ist, dass es städtische Beschlusslage sei, am Strandbereich zwischen Strandhotel und Seglerbrücke das Abbrennen von Feuerwerkskörper der Klasse II zuzulassen. Sofern Anzeigen aufgrund von Verstößen gegen die einschlägige Amtsverordnung eingehen sollten, wäre das Amt Föhr-Amrum für die Ahndung zuständig.

 

Die Vertretung der Ordnungsbehörde führt anknüpfend aus, nach Beschlussfassung durch den Fachausschuss Föhr die Regelungen über das Abbrennverbot von Feuerwerksköpern der Klasse II angepasst zu haben. Die aktuelle Vorgabe beinhaltet ein Verbot, welches für den Bereich der Insel Föhr nicht zu gelten habe an Deichen sowie an Stränden, wenn ein Sicherheitsabstand bezüglich der nachgelagerten Bebauung von 200 Metern eingehalten wird.

Der damalige Beschluss der Stadt über die Einrichtung einer Abbrennzone am Strand zwischen dem Strandhotel und der Seglerbrücke enthielt keine Aussagen hinsichtlich der Einhaltung eines Sicherheitsabstandes. Die Stadt Wyk auf Föhr ist zudem nicht mehr zuständige Behörde im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und kann folglich keine verbindlichen Regelungen hinsichtlich einer offiziellen Abbrennzone treffen. Die Zuständigkeit liege seit der Fusion 2007 beim Amt Föhr-Amrum.

Dem Antrag der Amtswehrführung, für die gesamte Insel Föhr ein generelles Abbrennverbot auszusprechen, konnte im Fachausschuss Föhr seiner Zeit keine Mehrheit erzielen. Vielmehr sollte eine Regelung eingeführt werden, die der aktuellen Rechtslage entspricht. Man habe sich 2012 ebenfalls dafür ausgesprochen, diese Regelung einer einjährigen Probezeit zu unterziehen. Allerdings wurde diese Thematik seitens der Politik nicht wieder aufgegriffen.

 

Aus der KG-Fraktion wird angeführt, dass ein Jahreswechsel ohne Feuerwerk wohl kaum vorstellbar sei. Auch sollten Möglichkeiten zum Abbrennen eingeräumt werden.

 

Der Bürgermeister weis durch Rücksprache bei der Polizei zu berichten, dass das Abbrennverhalten wohl noch nie so zivilisiert ausgefallen ist. Verfrühtes Abbrennen konnte ebenfalls kaum festgestellt werden.

 

Der Ausschuss geht in der Auffassung überein, dass an der jetzigen Regelung festgehalten werden soll.

 

Das Gremium nutzt die Gelegenheit, den Mitarbeitern des Hafenbetriebes Lob und Dank für die sehr zügige und gründliche Entsorgung der neujährlichen Hinterlassenschaften auszusprechen.