Beschluss:
- Der Entwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.
5b der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen den Straßen
Strunwai, ual Saarepswai, Bideelen und Miadwai und die Begründung werden
in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 a
BauGB (beschleunigtes Verfahren) abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter: 9
Davon anwesend: 7 Ja-Stimmen:
7 Nein-Stimmen: 0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 22 GO
sind folgende/ keine Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung
und Abstimmung ausgeschlossen. Sie sind weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend:
Peter Heck-Schau
Sachdarstellung mit Begründung:
Die Gemeindevertretung hat am 17.06.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5b gefasst. Mit der Planung werden bisherige Lücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes geschlossen und der bauliche Bestand planungsrechtlich widergespiegelt. Das vorhandene Nebeneinander von Kurbetrieben, Hotels und Einzelhandelseinrichtungen entlang des Strunwai wird so gesichert. Der Bebauungsplan regelt ausschließlich die Art der Nutzung und die Bauweise. Damit handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan gem. § 30 (3) BauGB, in dem sich die Zulässigkeit von Vorhaben im Übrigen nach § 34 BauGB richtet.
Das Verfahren wird gemäß § 13 a Baugesetz „Bebauungsplan der
Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren durchgeführt.