Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4a der Gemeinde Norddorf auf Amrum für das Gebiet zwischen den Straßen Strunwai und Madelwai sowie zwischen dem Fleegamwai und den nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 411, 62/37 und 62/35 und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
  3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) abgesehen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Zahl der Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter: 9

 

Davon anwesend:  6   Ja-Stimmen:   6   Nein-Stimmen:  0   Stimmenthaltungen:   0

 

Aufgrund des § 22 GO sind folgende/ keine Gemeindevertreterinnen/ Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie sind weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

Peter Heck-Schau, Gunnar Hesse

 

 

 


Sachdarstellung mit Begründung:

Das charakteristische vorhandene Nebeneinander von Kurbetrieben und Wohnen wird bestandsabbildend weitergeführt und damit planungsrechtlich gesichert. Festgesetzt werden Sondergebiete Kur, wie sie auch im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 5a festgesetzt sind.

Südöstlich schließen sich bestehende Wohngebäude der Wobau Eiderstedt sowie eine noch freie Baufläche an, die sich in Besitz der Gemeinde befindet. Auf diesen Flächen werden Allgemeine Wohngebiete festgesetzt.

Des Weiteren werden Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen und für die Allgemeinen Wohngebiete örtliche Bauvorschriften getroffen.

Das Verfahren wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren durchgeführt.