Beschluss:
Das Gebiet westlich des Lunstruat zwischen den Straßen Dünenwai und Strunwai bis einschließlich nordwestlich des Fleegamwai bis zum Madelwai wird der Bebauungsplan Nr. 7 A aufgestellt.
Es werden folgende
Planungsziele verfolgt:
-Festsetzungen der
Mindestgrundstücksgröße
-Abgrenzung und
Regelung des Übergangs zwischen Innen- und Außenbereich
-Festsetzung von Art
und Maß der baulichen Nutzung nach baulichem Bestand
Der Bebauungsplan
Nr. 7A soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung
und Erörterung wird nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
abgesehen.
Der
Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu
machen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen,
dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gemeindevertreter: 9
Davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5 Nein-Stimmen:
0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 22 GO
waren keine/ folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Gunnar Hesse, Sibylle Franz, Heinrich Johannsen
Sachdarstellung mit Begründung:
Das Gemeindegebiet
Norddorf ist bis auf wenige Teilbereiche überplant. Eine weitere Überplanung
soll sukzessive erfolgen, um die städtebauliche Entwicklung sicher zu stellen.
Die Gemeinde ist bestrebt, den Ansatz von langfristigen
Fremdenverkehrsnutzungen und von Dauerwohnen innerhalb der bebauten Ortslage zu
fördern und zu sichern.