Beschluss:
Das Gebiet östlich des Lunstruat bis zum Triihuk/ Ual Saarepswai und westlich des Nei Stich, beidseitig der Straße Taft wird der Bebauungsplan Nr. 7 B aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
-Festsetzungen der Mindestgrundstücksgröße
-Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung nach baulichem Bestand
Der Bebauungsplan Nr. 7B soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB ist in der Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der
Gemeindevertreter: 9
Davon anwesend: 6
Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen:
0 Stimmenthaltungen: 0
Aufgrund des § 22 GO
waren folgende Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend:
Sibylle Franz, Peter Kossmann
Sachdarstellung mit Begründung:
Das Gemeindegebiet
Norddorf ist bis auf wenige Teilbereiche überplant. Eine weitere Überplanung
soll sukzessive erfolgen, um die städtebauliche Entwicklung sicher zu stellen.
Die Gemeinde ist bestrebt, den Ansatz von langfristigen
Fremdenverkehrsnutzungen und von Dauerwohnen innerhalb der bebauten Ortslage zu
fördern und zu sichern.