Sitzung: 29.01.2015 Gemeindevertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: Borg/000073
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt nach Beratung des Planwerkes die als Anlage beigefügte Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für 2015 einschließlich der oben angeführten Änderungen bei dem Punkt „Reparaturen Straßenbeleuchtung“.
Bgm. Nielsen
erläutert umfassend den vorliegenden Haushaltsplan anhand der Vorlage.
Sachdarstellung mit Begründung:
A: Ergebnisplan:
Der Haushaltsplan des Jahres 2015 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.600 EUR (Vj. -36.000 EUR) ab.
Das im Haushaltsplan ausgewiesene Vorjahresergebnis 2013 ist für Vergleichszwecke nur vorbehaltlich der noch durchzuführenden Jahresabschlussarbeiten (z.B. Abschreibung des Anlagevermögens) und den damit verbundenen Abschlussbuchungen zu betrachten.
Die Gemeinden in Schleswig-Holstein können auch in 2015 grds. mit finanziellen Zuwächsen auf der Ertragsseite rechnen. Im Haushaltserlass des Innenministers vom September / Oktober 2014 sind hier entsprechende Prognosen zum Wirtschaftswachstum und zur Entwicklung des Steueraufkommens abgebildet. Zum 01.01.2015 wird der kommunale Finanzausgleich grundlegend reformiert. Der Finanzausgleich soll zukünftig auf den kommunalen Aufgaben basieren.
Die Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in Prozent) stellt sich wie folgt dar:
|
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
1.052 Mio. EUR |
1.126 Mio. EUR |
+5 |
+5 |
+5 |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
105 Mio. EUR |
108 Mio. EUR |
+3 |
+4 |
+3 |
Familienlastenausgleich |
100 Mio. EUR |
104,2 Mio. EUR |
+3 |
+3 |
+3 |
Schlüsselzuweisungen (FAG Masse) |
1.220,6 Mio. EUR |
1.532,1 Mio. EUR |
0 |
+4 |
+5 |
Durch örtliche Gegebenheiten kann jedoch auch von anderslautenden Ergebnissen ausgegangen werden (z.B. Gewerbesteuerrückgang durch individuelle Vorhaben).
Die Gemeinden können nach der aktuellen Steuerschätzung zwar in den nächsten Jahren weiter mit moderat steigenden Steuereinnahmen rechnen, jedoch ist der Haushaltskonsolidierungsdruck in den Kommunen ungebrochen.
Die Summe der ausgewiesenen jährlichen Abschreibungsbeträge abzüglich der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten liegt gem. Gesamt-Ergebnisplan bei rd. 66.200 EURO. Bezogen auf das ausgewiesenen Jahresergebnis werden demnach die Abschreibungen nicht vollständig aus den Einnahmen des Gemeindehaushalts refinanziert bzw. erwirtschaftet.
Der Haushaltsplan des Jahres 2015 schließt nach dem Verwaltungsentwurf im Ergebnishaushalt im Vergleich zum Vorjahr um 34.400 EURO besser ab. Folgende erhebliche Veränderungen im Vorjahresvergleich sind zu benennen (Vorzeichen sind ergebnisorientiert dargestellt):
Sachkonto |
2015 (in EUR) |
Anmerkung |
40130000 Gewerbesteuer |
+8.500 |
Steueraufkommen lt.
Veranlagung 2015 |
40210000 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
+17.900 |
Lt. Haushaltserlass zum FAG
2015 |
41110000 Schlüsselzuweisungen |
+10.500 |
FAG-Reform 2015 |
52210000 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
+14.100 |
Wesentliche
Plan-Ansatzänderung im Produkt 541003 (Straßenbeleuchtung) mit 10.500 EUR.
Weiter Änderungen in den Produkten 541001 u. 555002. |
52410000 Bewirtschaftung der Grundstücke, baulichen Anlagen usw. |
-12.100 |
Wesentliche
Plan-Ansatzänderung im Produkt 538120 (eigene Pumpwerke) mit 11.600 EUR |
53120000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke Gemeinden (GV) |
+24.000 |
Ausweisänderung
Kindergartenbetreuungskosten nunmehr unter 53180000 |
53180000 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche |
-24.000 |
Ausweisänderung
Kindergartenbetreuungskosten vorher unter 53120000 |
53721000 Kreisumlage |
+12.300 |
Kreisumlagenerhöhung von 37%
auf 38% |
53722000 Amtsumlage |
-17.600 |
FAG-Reform 2015; Erhöhter
Kapitalbedarf für die Schulen; Anstieg der Finanzkraft um rd. 9.000 EUR im
Vorjahresvergleich; Umlagenerhöhung
auf 47,42% (Vj. 44,24%) |
54980000 Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten |
+15.700 |
Wesentliche
Plan-Ansatzänderung im Produkt 538110 (Abwasserbeseitigung); Zuführung zum
Sonderposten aufgrund Einnahmeüberdeckung |
Ergänzende Hinweise:
Die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes
orientieren sich zum größten Teil an den Ansätzen der Vorjahre, bzw. werden
aufgrund der aktuellen Entwicklung, bzw. aufgrund der Mittelanmeldungen
angepasst.
B: Finanzplan:
Die Investitionen sind im Detail im Investitionsplan mit insgesamt 2.500 EUR ausgewiesen.
Im Produkt
126010 Gemeindefeuerwehr werden die im Jahr 2014 mit 170.000 EUR geplanten
Haushaltsmittel für die Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs für die Gemeinde
Borgsum per Haushaltsübertragung in 2015 zur Verfügung gestellt. Die Kosten des
MLF belaufen sich voraussichtlich auf ca. 124.000 EUR.
Anmerkung aus der Planung 2014: Per öffentlich-rechtlichen Vertrag aus dem Jahre 1992 hatte die Gemeinde Witsum die Aufgabe des Brandschutzes an die Gemeinde Borgsum übertragen. Der von der Gemeinde Witsum zu tragende Anteil für den Erwerb des Fahrzeugs beträgt, auf Grundlage der durchschnittlichen Finanzkraft, 12,65% (lt. Plan 2014).
Die Liquidität der Gemeinde beläuft sich zum 22.01.2015 auf rd. 627.500 EUR.
In dem Finanzplan (Zeile 42) ist eine Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln i.H.v. 67.900 EUR ausgewiesen.
Ergänzende Hinweise:
Eine Anhebung der Realsteuerhebesätze ist für 2015 in dem vorliegenden Haushaltsentwurf nicht eingeplant worden.
Es stellt sich die Frage, wie der ausgewiesene Fehlbetrag von 1600,00 € eingespart werden kann. Hierfür verteilt Bgm. Nielsen eine tabellarische Aufstellung aller Posten der Gemeinde, in der die Planung für 2014 und 2015 sowie die tatsächlichen Kosten in 2014 gegenüber gestellt werden. Er schlägt vor, den Ansatz bei „Reparaturen Straßenbeleuchtung“ entsprechend zu verringern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig